Gründungsfinanzierung
Gefördert werden alle Arten von Gründungen - sei es die Errichtung, der Erwerb oder die Übernahme eines Unternehmens. Auch die tätige Beteiligung an einem bestehenden Unternehmen wird unterstützt. Nebenerwerbsgründungen können gefördert werden, wenn sie mittelfristig auf einen Haupterwerb abzielen. Auch wiederholte Gründungen ("2. Chance") sind förderfähig, sofern keine Verbindlichkeiten aus der ersten Gründung mehr bestehen und ein überzeugender Geschäftsplan vorgelegt wird.
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