Je nach Gründungsart und Finanzbedarf bieten Bund
und Länder spezifische Förderangebote:
Kleinst- und
Kleingründungen: Förderangebote, u.a. der
ERP-Gründerkredit - StartGeld für Investitionsvorhaben bis 100.000 Euro
Größere und damit kapitalintensivere
Gründungsvorhaben können u.a. über Nachrangdarlehen aus
dem Unternehmerkapital - ERP-Kapital für Gründung und Darlehen
sowie dem ERP-Gründerkredit - Universell finanziert
werden.
Förderdarlehen sowie Hausbankdarlehen
für Existenzgründer können durch Bürgschaften abgesichert
werden.
Wer sich aus der Arbeitslosigkeit heraus
selbständig macht, kann den Gründungszuschuss der
Bundesagentur für Arbeit in Anspruch nehmen. Existenzgründer, die
Arbeitslosengeld II beziehen, können unter bestimmten
Voraussetzungen ein Einstiegsgeld erhalten.